Im September 2016 erhielt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vom Bundesrat den Auftrag, in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und der Versicherungsbranche eine Überarbeitung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorzubereiten. Diese Überarbeitung zielte darauf ab, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um im Falle einer Insolvenz eine Sanierung von Versicherungsunternehmen zu ermöglichen, anstatt sie in den Konkurs zu schicken. Des Weiteren sollten Massnahmen zur Kategorisierung von Kunden und zur Vereinfachung der Aufsicht eingeführt werden. Neben diesen Punkten sollten auch Regelungen zur Gruppenaufsicht und zum Versicherungsvertrieb überarbeitet werden.
Am 18. März 2022 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte den Gesetzesentwurf in den Schlussabstimmungen. Das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen wurde im September 2022 abgeschlossen.
Das überarbeitete VAG und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Weitere Entwicklungen im Bereich Versicherungsaufsicht in der Schweiz
Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat Maßnahmen ergriffen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Versicherungssektor in der Schweiz zu fördern. Hierzu wurden Anpassungen an der Aufsichtsverordnung (AVO) vorgenommen, und das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die überarbeitete AVO werden ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Teilrevision des VAG, die am 18. März 2022 vom Parlament verabschiedet wurde, stärkt insbesondere den Schutz der Versicherten sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit des Versicherungsstandorts Schweiz. Kleinere Versicherungsunternehmen werden von Aufsichtserleichterungen profitieren, sofern sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die gesetzlichen Grundlagen für das Vermittlerrecht wurden überarbeitet, und das Sanierungsrecht wurde verbessert, um den Schutz der Kunden zu erhöhen.
Die überarbeitete AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben um. Darüber hinaus wird der Swiss Solvency Test (SST), der die Kapitalisierung von Versicherungsunternehmen bewertet und bisher von der FINMA reguliert wurde, nun in der AVO nach dem Grad der Versicherungstätigkeit verankert. Sowohl das überarbeitete VAG als auch die überarbeitete AVO sehen Übergangsfristen in verschiedenen Bereichen vor.