Zusatzversicherungen bieten Versicherten in der Schweiz viele Vorteile, indem sie über die Grundversicherung hinausgehende Leistungen abdecken. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen für die Kündigung von Zusatzversicherungen erheblich von denen der Grundversicherung. In diesem Blogpost erfahren Sie alles Wichtige zur Kündigung, welche Fristen zu beachten sind, wie die Kündigung abläuft und welche Ausnahmen es gibt.
Der Unterschied zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung
In der Schweiz sind alle Personen verpflichtet, eine Grundversicherung zu haben, um medizinisch notwendige Behandlungen abzusichern. Die Zusatzversicherung ist jedoch freiwillig und bietet erweiterte Leistungen, wie alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen oder erweiterte Spitaldeckungen.
Kündigungsfristen der Grundversicherung
Für die Grundversicherung gelten relativ klare gesetzliche Regeln. Hier beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate auf das Jahresende (31. Dezember). Es gibt jedoch Sonderregelungen bei Prämienerhöhungen, wo eine Frist von einem Monat auf das Ende des Jahres gilt.
Kündigung Zusatzversicherung: Fristen
Bei der Zusatzversicherung gelten andere Kündigungsregelungen. Diese sind oft individuell zwischen der Krankenkasse und dem Versicherten im Vertrag festgelegt und können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Hier einige der häufigsten Regelungen für Kündigung der Zusatzversicherung:
Jahreskündigung mit dreimonatiger Frist
Bei vielen Versicherungen kann die Zusatzversicherung nur mit einer Frist von drei Monaten auf das Jahresende gekündigt werden. Das bedeutet, dass eine Kündigung bis spätestens zum 30. September bei der Krankenkasse eingereicht werden muss, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.
Kündigung bei Vertragslaufzeiten
Kündigung bei Prämienerhöhung
Ein Sonderfall tritt ein, wenn die Krankenkasse die Prämien für die Zusatzversicherung erhöht. In diesem Fall hat der Versicherte das Recht, die Zusatzversicherung mit einer kürzeren Frist zu kündigen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Erhöhung.
Wie kündigt man eine Zusatzversicherung richtig?
Die Kündigung einer Zusatzversicherung muss schriftlich erfolgen. Hier einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
Schriftliche Kündigung
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, entweder per Einschreiben oder über ein anerkanntes digitales Verfahren (wie E-Mail mit elektronischer Signatur). So haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung eingegangen ist.
Angabe der Versicherungsnumme
Stellen Sie sicher, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Krankenkasse eingeht. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Einhaltung der Fristen
Stellen Sie sicher, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Krankenkasse eingeht. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Musterkündigungsschreiben
Viele Krankenkassen stellen auf ihren Websites Musterkündigungsschreiben zur Verfügung, die Sie verwenden können. Diese können Ihnen helfen, eine korrekte und fristgerechte Kündigung einzureichen.
Was passiert nach der Kündigung?
Nach der Kündigung der Zusatzversicherung läuft der Vertrag bis zum nächsten möglichen Kündigungsdatum weiter. Sie können in der Zwischenzeit eine neue Zusatzversicherung abschliessen, aber beachten Sie, dass es bei der Aufnahme in eine neue Versicherung zu Gesundheitsprüfungen oder Ausschlüssen kommen kann.
Gesundheitsprüfung bei Neuabschluss
Bei Abschluss einer Zusatzversicherung ist oft eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Versicherungen können entscheiden, ob sie bestimmte Vorerkrankungen ausschliessen oder den Antrag sogar ablehnen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig eine neue Versicherung abzuschliessen, bevor die alte gekündigt wird, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Tipps für die Wahl einer neuen Zusatzversicherung
Nachdem Sie Ihre Zusatzversicherung gekündigt haben, ist es wichtig, die Wahl einer neuen Versicherung sorgfältig zu treffen. Hier einige Tipps, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können:
Leistungen vergleichen
Nicht jede Zusatzversicherung bietet die gleichen Leistungen. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen für Sie wichtig sind und vergleichen Sie verschiedene Angebote.
Prämien und Kosten
Wartezeiten und Ausschlüsse
Kündigungsfristen der wichtigsten Versicherungen
In der Schweiz gibt es einige gängige Zusatzversicherungen, die häufig genutzt werden. Diese decken verschiedene Bereiche ab, wie z. B. ambulante Behandlungen, Spitalzusatzversicherungen, Zahnversicherungen und alternative Heilmethoden. Zu den bekanntesten Anbietern gehören:
Helsana
CSS
Sanitas
Swica
Visana
Die Kündigungsfristen variieren je nach Versicherungstyp und Anbieter.
Bei den Zusatzversicherungen in der Schweiz gilt zwar in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, aber anders als bei der Grundversicherung gibt es keine einheitliche, fixe Deadline wie den 30. November. Man kann die Zusatzversicherungen im Allgemeinen zu den im Vertrag festgelegten Terminen kündigen, häufig jedoch nur zum Ende des Kalenderjahres, es sei denn, es ist im Vertrag ein anderes Datum festgelegt.
Hier ist eine allgemeine Übersicht der 6 grössten Krankenkassen:
Versicherung | Kündigungsfrist | Bemerkung |
Helsana | 3 Monate | Gilt für die meisten Zusatzversicherungen |
CSS | 3 Monate | Kündigung per Ende Jahr |
Sanitas | 3 Monate | Variiert je nach Vertrag |
SWICA | 3 Monate | Für Spital- und ambulante Versicherungen |
Visana | 3 Monate | Abhängig vom Versicherungsprodukt |
Es ist wichtig, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen, da manche Versicherungen Sonderkündigungsfristen haben, insbesondere wenn Prämienanpassungen vorgenommen werden. Die jeweiligen Webseiten der Anbieter sind oft die beste Quelle für detaillierte Informationen.
Nachstehend die häufigsten Bedingungen:
• Kündigung per Jahresende: Die 3-monatige Frist bedeutet in den meisten Fällen, dass du bis Ende September kündigen musst, um den Vertrag per Ende des Jahres zu beenden.
• Prämienerhöhung: Wenn die Versicherung die Prämien erhöht, haben viele Versicherte das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 1 Monat nach Bekanntgabe der neuen Prämien) auch ausserhalb der regulären Frist zu kündigen.
• Flexible Kündigungsdaten: Es gibt einige Versicherungen, die nicht nur zum Jahresende, sondern auch zu anderen Terminen eine Kündigung ermöglichen, jedoch ist das oft seltener der Fall.
Vergleichstabellen für Zusatzversicherungen
Krankenkasse | Zusatzversicherung | Monatliche Prämie (ca.) |
Helsana | Spital Flex | CHF 50 |
CSS | Dentalversicherung | CHF 25 |
Sanitas | Ambulante Versicherung | CHF 40 |
SWICA | Completa Extra | CHF 60 |
Visana | Spital Standard | CHF 45 |
Krankenkasse | Wichtige Leistungen | Bemerkungen zu Kündigung |
Helsana | Freie Arztwahl, weltweiter Schutz | Kündigung nur per Jahresende |
CSS | Zahnpflege, Kieferorthopädie | Kündigung bei Prämienänderung möglich |
Sanitas | Alternativmedizin, Physiotherapie | Sonderkündigung bei Prämienanpassung |
SWICA | Alternativmedizin, Psychotherapie | Kündigung per Ende Jahr |
Visana | Halbprivat, stationäre Behandlungen | Vertragsbedingungen prüfen |
1. Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist der Anteil der Kosten, den der Versicherte selbst tragen muss, bevor die Versicherung zahlt. Dies kann als Prozentsatz der Kosten (z. B. 10% der Behandlungskosten) oder als fixer Betrag definiert sein.
Selbstbehalte sind besonders bei Zahnversicherungen und ambulanten Versicherungen häufig. Zum Beispiel könnte eine Zahnversicherung 80% der Kosten für Behandlungen übernehmen, während der Versicherte 20% selbst zahlen muss.
2. Deckungsgrenze
Die Deckungsgrenze ist der maximale Betrag, den die Versicherung pro Jahr oder pro Leistung zahlt. Bei vielen Zusatzversicherungen gibt es Obergrenzen für bestimmte Leistungen wie z. B. Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder alternative Medizin.
Zahnversicherungen haben oft eine jährliche Deckungsgrenze, die z. B. CHF 1’000 bis CHF 10’000 pro Jahr betragen kann. Einige Versicherungen bieten eine höhere Deckung, verlangen dafür aber auch höhere Prämien.
Spitalzusatzversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen haben in der Regel keine festen Deckungsgrenzen für allgemeine Leistungen, können jedoch bei bestimmten Spezialbehandlungen (z. B. alternative Heilmethoden) eine Deckungslimite haben.
Selbstbehalt und Deckungsgrenzen
Anbieter | Zusatzversicherung | Deckungsgrenze p. Jahr | Selbstbehalt |
Helsana | Zahnversicherung | CHF 10'000 | 20% der Kosten |
CSS | Alternativmedizin | CHF 5'000 | 10% der Kosten |
Sanitas | Sehhilfe | CHF 300 (alle 3 Jahre) | Kein Selbstbehalt |
Swica | Ambulante Zusatzversicherung | CHF 2'000 für alternative Behandlungen | 10% der Kosten |
Visana | Zahnversicherung | CHF 3'000 | 15% der Kosten |
Alle Angaben in diesem Bericht wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich die Bedingungen der Versicherungen jederzeit ändern können, wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Es wird empfohlen, die jeweiligen Vertragsbedingungen bei den Versicherern zu prüfen.
FAQs: Kündigung Zusatzversicherungen
Ist Kündigung Zusatzversicherung jederzeit möglich?
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Kann ich nach der Kündigung problemlos zu einer anderen Krankenkasse wechseln?
Welche Kündigungsfristen und -termine gelten?
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